Ergänzung Coronaschutzverordnung NRW

in News
22. 01. 05
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Für das Training in Herten bleibt es grundsätzlich bei der bisherigen Regelung: 2G+

Dabei gilt:

- Personen unter 16 Jahren sind Immunisierten gleichgestellt

- Schüler unter 16 Jahren gelten als getestet, Ältere darüber hinaus mit Schulnachweis auch

- der offizielle Testnachweis entfällt für Personen mit einer wirksamen Auffrischungsimpfung ("Boosterimpfung"); dafür muss der vollständige (!) Nachweis der Auffrischungsimpfung einmalig an "Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" gesendet werden; in diesem Fall akzeptieren wir auch einen glaubhaft gemachten Selbsttest, der nicht älter als 24h ist (formlose Selbsterklärung per E-Mail)

Über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen:

- Personen mit 3 zugelassenen Covid-19-Impfungen

- geimpfte-genesene Personen

- Personen mit zweimaliger Impfung, bei der die zweite Impfung mehr als 14 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt

- genesene Personen, bei denen die Infektion mehr als 27 Tage, aber weniger als 90 Tage zurückliegt

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